Cookie-Consent DSGVO-konform umsetzen
Bereits im Herbst letzten Jahres (EuGH, 1.10.2019) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass vor dem Setzen eines Cookies die Zustimmung des Website-Besuchers eingeholt werden muss. Dies gilt explizit AUCH für Google Analytics. Anfangs wurde die DSGVO ja noch so interpretiert, dass die Nutzung von Google Analytics (mit anonymize_ip) auch ohne User-Consent als zulässig galt.
Ich schätze, dass aktuell 99% aller Websites Cookies nicht rechtskonform nutzen.
Was ist (nicht) zu tun?
Von meinen Recherchen und Gesprächen mit Datenschutzexperten leite ich, ohne Gewähr, folgende Regeln ab:
- Cookies dürfen erst dann gesetzt werden, sobald der Besucher zugstimmt hat. Das heißt, bei einem Erstbesuch auf einer Website dürfen zunächst keine Cookeis gesetzt werden.
- Wenn der Besucher der Verwendung von Cookies nicht zustimmt, darf er nicht am Besuch der Website gehindert werden.
- Bei einem Auswahlformular mit Cookie-Kategorien, dürfen keine Kontrollkästchen vorangehakt sein.
- Die Auswahl darf nicht irreführend sein. Keine Tricksereien! Ein großer grüner Button mit "Alle zustimmen" und daneben irgedwo ein winziger Text mit "Ablehnen" ist nicht erlaubt.
- Der Banner muss einen Hinweis und Link auf die Datenschutzerklärung enthalten.
- Die Datenschutzerklärung muss über die Verwendung von Cookies aufklären und über Möglichkeiten diese zu löschen, bzw. zu blockieren, informieren.
- Ein Widerruf der Zustimmung bzw. eine Änderung der Cookie-Einstellungen muss dem Besucher jederzeit möglich sein.
Konforme Cookie-Consent Banner
Folgendes Beispiel zeigt den Cookie-Banner des EuGH:
Dieser ist von der Funktionalität schlicht gehalten. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: "Cookies akzeptieren" und "Cookies ablehnen". Hierbei wird nicht getrickst, beide Schaltflächen sind gleichwertig.
Allerdings: Der angegebene Link informiert zwar ausführlich über die verwendeten Cookies. Es werden auch Wege angegeben, wie man Cookies verwaltet, z. B. über Browsereinstellungen. Eine einfache und schnelle Möglichkeit die Cookie-Einstellungen anzupassen, habe ich aber nicht gefunden. Das ist eindeutig verbesserungswürdig.
Widerruf und nachträgliche Änderungen der Einstellungen
The Times setzt das Thema Widerruf und nachträgliche Anpassung der Cookie-Einstellungen deutlich besser um:
Über einen (zugegeben etwas dezent gehaltenen) Link im Footer-Bereich wird das Cookie-Popup wieder geöffnet und der Besucher kann somit jederzeit seine Cookie-Einstellungen anpassen.